Therapie auf Selbstzahlerbasis
In manchen Fällen ist eine Therapie auf Selbstzahlerbasis sinnvoll. Zum Beispiel, wenn Ihre Versicherung Psychotherapie nicht abdeckt, Ihnen die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz im Kassensystem zu lang erscheint oder Ihr Antrag auf Psychotherapie von Ihrer Versicherung oder Krankenkasse abgelehnt wurde. Auch, wenn Sie ganz bestimmte Psychotherapieleistungen, die Ihre Versicherung nicht abdeckt, in Anspruch nehmen möchten, kann eine selbstfinanzierte Psychotherapie sinnvoll sein.
Beispiele können sein:
Psychotherapie außerhalb der Regelleistung
ausschließlich online-basierte Psychotherapie
unübliche Frequenz der Psychotherapie
etc.
Voraussetzung ist, dass eine Indikation für Psychotherapie vorliegt (therapierelevante Diagnose). Liegt diese nicht vor, käme evtl. eine Beratung, ein Coaching oder ein präventiver Kurs in Frage.
Im Rahmen der ersten Termine wird in den sogenannten probatorischen Sitzungen (Probatorik oder auch Probetherapie) gemeinsam versucht, die Beschwerden, Probleme, deren mögliche Entstehungsgeschichte und die persönliche Lebenssituation von Ihnen zu erfassen, um eine gesicherte Diagnose zu stellen und gemeinsam einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Ferner ist ein sogenannter Konsiliarbericht eines Arztes oder einer Ärztin notwendig, aus dem hervorgeht, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Auch in Arztpraxen sind in der Regel Leistungen auf Selbstzahlerbasis ohne Versichertenkarte möglich. Danach beginnt die eigentliche Psychotherapie.
Der Vorteil der Therapie auf Selbstzahlerbasis ist die Flexibilität. Es müssen keine Wartezeiten oder Bewilligungskontingente eingehalten werden. Eine Kommunikation mit Krankenversicherung oder -kasse erfolgt nicht. Wir besprechen gemeinsam, wie Ihre individuelle Therapie aussehen soll.
Die Therapie auf Selbstzahlerbasis richtet sich in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), in der Regel im 3,0-fachen Satz. Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung von 50 Minuten beläuft sich daher beispielsweise auf 131,15€ (GOP 870). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Behandlungsvertrag für Selbstzahler.
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Vorlagen, die Sie für die Therapie benötigen.