Gesetzlich Versicherte
Meine psychotherapeutische Privatpraxis verfügt derzeit über keinen Kassensitz. Obwohl ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkunde im Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie und somit die berufsrechtliche Erlaubnis innehabe, Psychotherapie anzubieten, bin ich keine Vertragspsychotherapeutin, die regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, haben Sie in folgenden Fällen die Möglichkeit, in meiner Praxis einen Therapieplatz zu bekommen:
Sie finanzieren die Behandlung selbst (s. Therapie auf Selbstzahlerbasis).
Sie haben eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse für den Antrag auf Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V.
Was ist Kostenerstattung?
Psychotherapie ist prinzipiell eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie jedoch vergeblich versuchen, einen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Psychotherapiepraxis (Vertragspsychotherapie) zu finden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen (außervertragliche Psychotherapie). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen in berechtigten Ausnahmefällen die Kosten einer selbstbeschafften Psychotherapie übernehmen (§13 Abs. 3 SGB V). Damit ist gemeint, dass Sie die Kosten einer Therapie zunächst übernehmen und dann im Nachgang von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen.
Ich empfehle Ihnen im Vorfeld eines Antrages zunächst Ihre Krankenkasse und die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (oder die Servicenummer 116117) zu kontaktieren sowie Eigenrecherche zu betreiben, um einen Psychotherapieplatz in einer kassenzugelassenen Psychotherapiepraxis zu bekommen. Das Informationsblatt KV-Berlin_Information_Terminservicestelle gibt Ihnen Tipps, wie der reguläre Ablauf (ohne Kostenerstattung) zum Psychotherapieplatz aussehen kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin bietet außerdem eine eigene “Psychotherapeutensuche” auf ihrer Homepage an. Auch die Psychotherapeutenkammern bieten mit psych-info eine neutrale, werbefreie Suchmaschine an, bei der Sie auch gezielt kassenzugelassene Therapeuten und Therapuetinnen finden können. Beachten Sie, dass nicht immer alle Therapeutinnen und Therapeuten auf allen Plattformen registriert sind. Probieren Sie daher bei Ihrer Suche verschiedene Suchmaschinen aus, um die Anzahl der möglichen Praxen zu erhöhen. Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) können Sie sich zusätzlich neutral und kostenfrei beraten lassen.
Sollten diese Schritte nicht erfolgreich sein, können Sie mich gerne kontaktieren, wir überlegen dann gemeinsam, ob ein Antrag auf Kostenerstattung für Sie in Frage kommt. Die Broschüre Außervertragliche Psychotherapie des BDP/VPP informiert Sie detailliert über die Schritte und die Unterlagen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
Die Kosten für Psychotherapie richten sich in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), in der Regel im 3,0-fachen Satz. Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung von 50 Minuten beläuft sich daher beispielsweise auf 131,16€ (GOP 870). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Behandlungsvertrag für Kostenerstattung.
Hier finden Sie außerdem die Unterlagen und Vorlagen, die Sie für den Antrag benötigen: