Privat Versicherte und Beihilfe

Abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherungen die Kosten einer Psychotherapie in den meisten Fällen ganz oder teilweise, sofern eine Indikation hierfür vorliegt. Die Beihilfe erstattet gewöhnlich anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Stellen Sie am Besten vor dem Erstgespräch bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicher, ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und, ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Im Rahmen der ersten Termine wird in den sogenannten probatorischen Sitzungen (max. 5-6 Sitzungen – Probatorik oder auch Probetherapie) gemeinsam versucht, die Beschwerden, Probleme, deren mögliche Entstehungsgeschichte und die persönliche Lebenssituation von Ihnen zu erfassen, um eine gesicherte Diagnose zu stellen und gemeinsam einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. In der Regel ist diese Phase der Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle nicht antragspflichtig und die Kosten werden übernommen. Es empfiehlt sich jedoch, dies vorab zu klären.

Erst für die eigentliche Psychotherapie ist in der Regel ein Antrag notwendig. Falls erforderlich, sollten Sie möglichst frühzeitig während der Probatorik die Antragsunterlagen für Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle anfordern. Ferner ist ein sogenannter Konsiliarbericht eines Arztes oder einer Ärztin notwendig, aus dem hervorgeht, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Möchten Sie eine Psychotherapie durchführen, überweist die Psychotherapeutin Sie hierzu spätestens nach Beendigung der probatorischen Sitzungen an einen Konsiliararzt.

Die Kosten für Psychotherapie richten sich in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), in der Regel im 3,0-fachen Satz. Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung von 50 Minuten beläuft sich daher beispielsweise auf 131,15€ (GOP 870). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Behandlungsvertrag für Private Krankenversicherung und Beihilfe.



Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Vorlagen, die Sie für die Therapie bzw. den Antrag benötigen.